Subventionen / Bundesbeiträge

Ihr Vorbereitungskurs auf eine eidgenössische Prüfung kostet nur noch 50%

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Alle Teilnehmenden eines Kurses, der auf eine eidgenössische Prüfung vorbereitet, haben ab 2018 Anspruch auf die Rückerstattung von 50% des Kursgeldes direkt vom Bund.

Damit erhöht sich die öffentliche Unterstützung bei den eidgenössischen Berufsprüfungen und höheren Fachprüfungen. Und die Beiträge werden vereinheitlicht, so dass es keine Rolle mehr spielt, in welchem Schweizer Kanton Sie als Kursteilnehmender wohnhaft sind.

 

 

Maximale Bundesbeiträge

CHF  9‘500 für eidgenössische Berufsprüfungen
CHF 10‘500 für höhere Fachprüfungen
  

Was gilt es für Absolventen zu beachten?

  • Bitte informieren Sie sich anhand der Vorbereitungskurse, ob der besuchte Kurs beitragsberechtigt ist.
  • Bitte erkundigen Sie sich bei der Klubschule Migros, ob der Kurs bereits kantonal subventioniert wurde.
  • Sie erhalten nach dem Kurs von der Klubschule Migros eine Zahlungsbestätigung über die bezahlte Kursgebühr, sofern der Kurs nicht kantonal subventioniert wurde.
  • Die Absolvierenden können das Beitragsgesuch innerhalb von 2 Jahren nach Eröffnung der Prüfungsverfügung einreichen. Der Beginn des vorbereitenden Kurses darf nicht länger als 7 Jahre vor Absolvieren der Prüfung zurückliegen. Für einen vorbereitenden Kurs darf dieselbe Zahlungsbestätigung nur einmal eingereicht werden.
  • Bitte informieren Sie sich beim SBFI, ob Sie die Zulassungsbedingungen zur eidgenössischen Prüfung erfüllen.

 

Weiterführende Informationen

 

 

Welche Vorbereitungskurse bzw. Lehrgänge der Klubschule Migros sind beitragsberechtigt?
 

Berufsprüfungen

  • Ausbilder/in mit eidg. Fachausweis
  • Betrieblicher Mentor mit eidg. Fachausweis / Betriebliche Mentorin mit eidg. Fachausweis
  • Fitness-Instruktor/in mit eidg. Fachausweis
  • Führungsfachmann/-frau mit eidg. Fachausweis
  • HR-Fachmann/-frau mit eidg. Fachausweis
  • ICT Applikationsentwickler/in mit eidg. Fachausweis
  • ICT System-Netzwerktechniker/in mit eidg. Fachausweis
  • Mediamatiker/in mit eidg. Fachausweis
  • Medizinische Praxiskoordinator/in mit eidg. Fachausweis
  • Technischer Kaufmann / Technische Kauffrau mit eidg. Fachausweis
  • Wirtschaftsinformatiker/in mit eidg. Fachausweis
  • Handelsschule mit DIPLOMA / ECDL Base
  • ECDL Base
  • Medizinische Sekretärin mit DIPLOMA
  • Sachbearbeiter/in Rechnungswesen mit DIPLOMA
    - Rechnungswesen: Modul Sozialversicherungen
    - Rechnungswesen: Modul Recht
    - Rechnungswesen: Modul Mehrwertsteuer
    - Rechnungswesen: Modul Kostenrechnung
    - Rechnungswesen: Modul Finanzielle Führung
    - Rechnungswesen: Modul Finanzbuchhaltung
    - Rechnungswesen: Modul Direkte Steuern
  • Personalassistent/in mit Zertifikat HRSE
  • Leadership mit Zertifikat SVF
  • Management mit Zertifikat SVF
    - Change Management 
    - General Management
    - Personal Management
     
  • Sachbearbeiter*in Rechnungswesen mit Zertifikat veb.ch
    - Finanzbuchhaltung (inkl. Recht)
    - Finanzielle Führung
    - Kostenrechnung
    - Mehrwertsteuer
    - Sozialversicherung
     

 

Höhere Fachprüfungen

  • Führungsexperte/expertin mit eidg. Diplom
  • ICT Manager/in mit eidg. Diplom
  • Web Projekt Manager/in mit eidg. Diplom

 

Höhere Fachschulen*

  • Dipl. Bühnentanz HF
  • Dipl. Techniker HF, Systemtechnik
  • Dipl. Wirtschaftsinformatiker/in HF

Sie finden die berechtigten Kurse auch auf der offiziellen Meldeliste des SBFI.

 

*Diese Abschlüsse werden weiterhin über die Kantone durch die Interkantonale Vereinbarung über Beiträge an die Bildungsgänge der höheren Fachschulen (HFSV) finanziert.

 

Wer erhält einen Bundesbeitrag?

Alle Teilnehmenden eines Kurses, der auf eine eidgenössische Prüfung vorbereitet und beitragsberechtigt ist.

Die Auszahlung der Bundesbeiträge erfolgt subjektorientiert an die Absolvierenden. Eine Auszahlung an Dritte (z.B. Arbeitgebern, Branchenverbänden, weiteren Finanzgebern) ist nicht vorgesehen.

 

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

  • Der Kurs muss auf eine eidgenössische Prüfung vorbereiten.
  • Der Kurs muss auf der Liste der vorbereitenden Kurse stehen.
  • Der Absolvent muss die Kursgebühr an den Kursanbieter zahlen.
  • Die eidgenössische Prüfung muss absolviert werden.
  • Der Wohnsitz muss in der Schweiz sein.

 

Wird auch die Prüfungsgebühr der eidgenössischen Prüfung finanziert?

Zur Deckung der Prüfungsgebühr kann kein Bundesbeitrag beantragt werden. Die Durchführung der Prüfungen wird bereits zu 60 bis 80% vom Bund subventioniert (Beiträge an Prüfungsträger).

 

Ab wann gilt die neue Finanzierung?

Absolventen von Vorbereitungskursen, die nach dem 1. Januar 2018 eine eidgenössische Prüfung ablegen, können Bundesbeiträge beantragen. Voraussetzung ist, dass der Kurs auf der Meldeliste steht, nach dem 1. Januar 2017 begonnen hat und nicht kantonal subventioniert wird (siehe nächste Frage).

 

Was sollte ich am Übergang zur neuen Finanzierung beachten?

Ein Teil der Vorbereitungskurse wurde bisher durch die Kantone subventioniert (Beiträge an Kursanbieter wie die Klubschule Migros). Damit Absolventen nicht von vergünstigten Kursgebühren und Bundesbeiträge profitieren, gilt am Übergang zum neuen Finanzierungsmodell diese Regelung:

  • Wer einen Kurs besucht, der noch von kantonalen Subventionen profitiert, hat keinen Anspruch auf Bundesbeiträge. Die Kantone leisten letztmals Beiträge an Kurse, die bis zum 31. Juli 2017 begonnen haben. Für alle Kurse mit Beginn ab dem 1. August 2017 besteht Anspruch auf Bundesbeiträge.
  • Wer einen Kurs besucht, der bislang nicht von kantonalen Subventionen profitiert, hat Anspruch auf Bundesbeiträge, sofern der Kurs nach dem 1. Januar 2017 begonnen hat.

 

Wann kann ich den Bundesbeitrag beantragen?

Sie beantragen den Bundesbeitrag nach der abgelegten eidgenössischen Prüfung. Die Kursgebühr muss also vorfinanziert werden. Die Vorfinanzierung erfolgt durch den Absolventen und/oder mit Unterstützung durch Arbeitgebende, Branchenverbände, Kantone (Stipendium oder Darlehen) sowie andere Geldgeber.

 

Wie hoch ist die finanzielle Unterstützung für mich?

Sie erhalten 50% der anrechenbaren Kursgebühren zurück. Die Obergrenze liegt bei einer Berufsprüfung bei CHF 9‘500 (Kursgebühren: CHF 19‘000), bei einer höheren Fachprüfung bei 10‘500 (Kursgebühren: CHF 21‘000). Besuchen Sie für die Vorbereitung auf die eidgenössische Prüfung mehrere Vorbereitungskurse, können die anrechenbaren Kursgebühren bis zur Obergrenze kumuliert werden.

Als anrechenbar gilt derjenige Teil des Kurses, der unmittelbar der Vorbereitung auf die eidgenössische Prüfung dient (inkl. die von der Klubschule Migros bereitgestellten Lehrmittel).

Auf Gebühren für Verpflegung, Anreise, Übernachtungen, Diplomfeier sowie Kosten, die nicht direkt mit dem Inhalt der Prüfung zusammenhängen, besteht kein Subventionsanspruch. Bei modularen Prüfungen sind Gebühren für Modulprüfungen anrechenbar, sofern sie im Kurspreis inbegriffen sind.

 

Wie reiche ich das Beitragsgesuch ein?

Sie können das Beitragsgesuch nach der abgelegten eidgenössischen Prüfung stellen.

  • Bitte reichen Sie die auf Ihren Namen ausgestellte Rechnung sowie die Zahlungsbestätigung für den absolvierten Vorbereitungskurs ein. Beides erhalten Sie von der Klubschule Migros.
  • Bitte reichen Sie die Prüfungsverfügung über das Bestehen oder Nichtbestehen der eidgenössischen Prüfung ein. Diese erhalten Sie von der Prüfungsträgerschaft. Melden Sie sich fristgerecht (gemäss Prüfungsordnung) oder nicht fristgerecht aber begründet (z.B. Militär, Krankheit) von der Prüfung ab, können Sie das Beitragsgesuch stellen, sobald Sie erneut zur Prüfung antreten.

 

Wo kann ich den Beitrag beantragen?

Sie können den Beitrag nach dem 1. Januar 2018 über ein Onlineportal beantragen (ab Januar 2018 über die Homepage des SBFI zugänglich). Sie eröffnen dazu einen User-Account und reichen die geforderten Nachweise ein.

 

Das sollten Sie beachten:

  • Bitte informieren Sie sich anhand der Vorbereitungskurse, ob der besuchte Kurs beitragsberechtigt ist.
  • Bitte erkundigen Sie sich bei der Klubschule Migros, ob der Kurs bereits kantonal subventioniert wurde.
  • Sie erhalten nach dem Kurs von der Klubschule Migros eine Zahlungsbestätigung über die bezahlte Kursgebühr, sofern der Kurs nicht kantonal subventioniert wurde.
  • Bitte informieren Sie sich beim SBFI, ob Sie die Zulassungsbedingungen zur eidgenössischen Prüfung erfüllen.

 

Was sollten Branchenverbände und Arbeitgeber bei der (Vor-)Finanzierung beachten?

Der Bund leistet nur einen Beitrag an die Kursgebühren, die von den Absolvierenden an die Kursanbieter bezahlt wurden. Dies entspricht dem Ziel, die finanzielle Belastung der Absolvierenden zu senken (Subjektorientierung).

Kursgebühren, die von Dritten (z.B. Arbeitgebern, Branchenverbänden, weiteren Finanzgebern) direkt an die Kursanbieter bezahlt werden, sind von den Bundesbeiträgen ausgenommen. Kursanbieter dürfen diese nicht auf der Zahlungsbestätigung aufführen. Der Subventionsanspruch sinkt um den von Dritten an den Kursanbieter geleisteten Betrag (siehe Informationsblatt).

Die finanzielle Unterstützung von Dritten an die Absolvierenden hat keinen Einfluss auf den Subventionsanspruch. Sämtliche von den Absolvierenden an den Kursanbieter bezahlten Kursgebühren können auf der Zahlungsbestätigung aufgeführt und für die Bemessung der Bundesbeiträge berücksichtigt werden. Der Dritte regelt mit dem Absolvierenden (z.B. mittels Bildungsvereinbarung oder Darlehensvertrag), ob und in welcher Form er die vorfinanzierten Beträge nach Erhalt der Bundesbeiträge zurückzahlen muss.

Die Auszahlung der Bundesbeiträge erfolgt subjektorientiert an die Absolvierenden. Eine Auszahlung an Dritte ist nicht vorgesehen.

 

 


 

 

 

 

 

Weiterführende Informationen finden Sie auf der Seite des SBFI (Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Information).