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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Tanzwerk101 zu den Abonnementen

1. Angebot

Das Tanzwerk101 bietet unterschiedliche Leistungen und Abonnemente an. Das Angebot richtet sich nach diesen Bestimmungen und der bezahlten Tarifart.

2. Zahlung

Nachdem Sie sich für ein ABO angemeldet bzw. dieses bezahlt haben, erhalten Sie von uns einmalig eine ABO-Karte. Bei Verlängerung des ABO oder Neuabschluss eines anderen ABO-Typs wird keine neue ABO-Karte herausgegeben. Bei Verlust / Diebstahl / Beschädigung der ABO-Karte muss gegen eine Gebühr von CHF 5.– eine neue ABO-Karte  erworben werden.

3. ABO-Karten

Nachdem Sie sich für ein ABO angemeldet bzw. dieses bezahlt haben, erhalten Sie von uns einmalig eine ABO-Karte. Bei Verlängerung des ABO oder Neuabschluss eines anderen ABO-Typs wird keine neue ABO-Karte herausgegeben. Bei Verlust / Diebstahl / Beschädigung der ABO-Karte muss gegen eine Gebühr von CHF 5.– eine neue ABO-Karte erworben werden.  

Eintritte, Punkteabbuchungen etc., werden mittels ABO-Karte elektronisch erfasst. Nach Ablauf des Abos werden diese automatisch gelöscht. Für allfällige Schäden oder Verlust der ABO-Karten haftet die Person, auf deren Namen die ABO-Karte lautet.

4. Nutzung und Hinterlegung (Timestop)

Nichtbenutzung der angebotenen Lektionen des Tanzwerk101 berechtigt weder zur Reduktion noch Rückforderung des ABO-Tarifs. Bei Vorliegen eines triftigen Grundes (Krankheit, Schwangerschaft, Unfall, Militärdienst, geschäftliche Abwesenheit oder Weiterbildung) kann das ABO für die Dauer von mindestens einem Monat unterbrochen werden (Timestop). Es gilt ein maximaler Timestop von sechs Monaten. Als triftiger Grund gilt: Schwangerschaft, Militärdienst, geschäftliche Abwesenheit oder Weiterbildung. Der Timestop muss vor Abwesenheit aufgrund entsprechender Bestätigung bewilligt werden. Bei langen Auslandreisen kann ein Timestop von mindestens drei bis maximal sechs Monaten beantragt werden.  

Die Abo-Karte muss vor Beginn des Timestop am Front Desk zur Hinterlegung abgegeben werden. Der administrative Aufwand beträgt CHF 30.- pro Hinterlegung und ist im Voraus zu bezahlen.

Ein rückwirkender Timestop ist nur bei Krankheit/Unfall möglich. Dieser muss im ersten Monat nach Wegfall der ärztlich bescheinigten Trainingsunfähigkeit beantragt werden. Zu einem späteren Zeitpunkt eingereichte Anträge werden nicht mehr berücksichtigt. Der administrative Aufwand beträgt CHF 30.-. Das ABO wird nach bestätigtem Timestop mit angepasster Laufdauer versehen.

5. Vertragsdauer

Die Vertragsdauer richtet sich nach dem Vertrag, respektive ABO-Typ. Der Vertrag läuft ohne Kündigung automatisch nach einem Jahr aus. Ein allenfalls noch vorhandenes Restguthaben auf der ABO-Karte verfällt automatisch nach Vertragsende.  

Ein Vertragsrücktritt und entsprechende Rückerstattungen können nur in Härtefällen wie länger dauernder Krankheit, Unfall oder bei definitivem Domizilwechsel aus dem Trainingsrayon der Tanzwerk101 (>45 Kilometer), gewährt werden, wobei kein Anspruch darauf besteht. Der ABO-Vertrag muss zusammen mit einem schriftlichen Rückerstattungsgesuch und den notwendigen Bestätigungen wie Arztzeugnis, Arbeitgeberbestätigung, Nachweis der Einwohnerkontrolle etc. eingereicht werden.

Rückerstattung für Jahresabos:

  • im 1. Monat: Rückerstattung = 50% des Tarifs (*)
  • im 2. Monat: Rückerstattung = 40% (*)
  • im 3. Monat: Rückerstattung = 30% (*)
  • im 4. Monat: Rückerstattung = 25% (*)
  • im 5. Monat: Rückerstattung = 15% (*)
  • im 6. Monat: Rückerstattung = 10% (*)
  • ab dem 7. Monat: keine Rückerstattung.

Rückerstattung für Halb-Jahresabos:

  • im 1. Monat:  Rückerstattung = 50% des Tarifs (*)
  • im 2. Monat:  Rückerstattung = 30% des Tarifs (*)
  • im 3. Monat:  Rückerstattung = 10% des Tarifs (*)
  • ab 4. Monat:  keine Rückerstattung. 

(*) ausgehend vom effektiv bezahlten Betrag abzüglich CHF 30.- für den administrativen Aufwand. 

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